ERA-TV - gut informiert über Entgeltrahmenabkommen

ERA-‐TV, worum geht's?

Mit der Verabschiedung des Tarifvertrages über das Entgelt-Rahmenabkommen (ERA-TV) in 2003 haben sich die Tarifpartner u.a. zum Ziel gesetzt:

  • Gleichstellung zwischen Arbeitern und Angestellten mit dem Begriff "Beschäftigte",
  • Ersatz der Begrifflichkeiten von "Lohn" und "Gehalt" durch "Entgelt",
  • einheitlicher Entgeltaufbau nach Grundentgelt, evtl. Belastungsentgelt oder –zulage sowie Leistungsentgelt,
  • ein höheres Maß an Entgeltgerechtigkeit auch zwischen den Tarifgruppen,
  • Realisierung eines einheitlichen und zeitgemäßen Entgeltsystems,
  • Bewahrung des individuellen Besitzstandes bei gleichzeitiger Wahrung der betrieblichen Kostenneutralität

Wo immer es um das eigene Portmonee geht, werden noch so konstruktiv geführte Diskussionen und Maßnahmen von Mitarbeiterängsten überschattet. Diese sind immer ernst zu nehmen. Es obliegt dem Management und insbesondere auch den Führungskräften die notwendige Transparenz und das Vertrauen zu gewährleisten für die notwendigen Änderungen durch Umstellung auf ERA-TV.

Jeder Sachverhalt lässt sich einfach oder kompliziert darstellen; ERA macht hier keine Ausnahme

Die Umstellung auf ERA erfordert einen betrieblichen Übergangsprozess innerhalb dessen es zu einer Neubewertung der Arbeitsaufgaben und Belastungen kommt. Im Rahmen der Neueinstufung wirkt die ausgeübte Funktion bestimmend. Mit dem Anspruch der kostenneutralen ERA-Realisierung wirkt sich ERA für Mitarbeiter im Entgelt entweder gar nicht aus, oder aber es wird von sogenannten "Über"- oder "Unterschreitern" gesprochen.

Über die Bewahrung des individuellen Besitzstandes büßt kein Mitarbeiter Entgelt ein. Überschreiter, die nach den Kriterien der Neugruppierung mehr verdienen, als im Niveau vorgesehen, haben Bestandsschutz auf ihre Bezüge. Bei künftigen Tariferhöhungen partizipieren sie solange unterdurchschnittlich, bis eine Angleichung an die jeweilige Tarifgruppe erreicht ist. Unterschreiter kommen hingegen - ihrer Entgeltgruppe gemäß -in kurzer Zeit an höhere Bezüge.

Leistung wird von ERA honoriert

Systematisch und über alle Mitarbeiter hinweg legt jedes Unternehmen für sich genommen Kriterien fest, wonach sich die Höhe des Leistungsentgelts in Bezug auf die Arbeitsaufgabe individuell für jeden Mitarbeiter bemisst. Der Erfüllungsgrad dieser Kriterien wird über ein Beurteilungssystem im Unternehmen erhoben. Anders als beim Mitarbeiterjahresgespräch (häufig auch als Personal‐ oder Regelgespräch genannt), wo sich Mitarbeiter und Führungskraft zusammen finden, um einen Selbst- und Fremdbildabgleich vorzunehmen, findet bei ERA eine einseitige Beurteilung durch die Führungskraft (Beurteilungsgeber) statt.

Führungskräfte werden darauf geschult möglichst gerecht und objektiv zu beurteilen, damit Reklamationen (sog. Reklamationsquoten) seitens der Mitarbeiter möglichst nicht vorkommen.

Mehr Informationen zur Mitarbeiterbewertung mit ERA-TV

 

Der Erfolg der ERA-Umsetzung im Mitarbeiterbewertungsprozess und damit verbunden die Akzeptanz bei Mitarbeitern wie Führungskräften hängt entscheidend davon ab, dass

  1. die Bewertungskriterien sorgfältig und idealerweise in gemeinsamen Workshops erarbeitet werden (d.h. keine Fragen "von der Stange" verwenden);
  2. analytisch und damit detailliert die beobachtbaren Verhaltensmerkmale bewertet werden;
  3. ein geeignetes System den Bewertungsprozess unterstützt und schlank hält (Beurteilungsgeber, also die Führungskräfte profitieren nachhaltig in Bezug auf Handling und Auswertungsroutinen wie Statistiken und Übersichten).

Das Mitarbeitergespräch:
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